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Wildtierverbot in Ulm wurde vom Verwaltungsgerichtshof einkassiert

Zirkusse in Ulm dürfen wieder mit Wildtieren auftreten.

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Wildtierverbot in Ulm wurde vom Verwaltungsgerichtshof einkassiert

Wildtierverbote für Zirkusse bilden seit einigen Jahren eine Dauer-Debatte. Während es für viele selbstverständlich ist, dass Tiere nicht in den Zirkus gehören, hängt für andere ihr Beruf daran.

Letztlich bleibt das Wildtierverbot eine kommunale Angelegenheit, die jede Kommune selbst beschließen kann. Im dem Fall Circus Krone gegen die Stadt Ulm, wurde jetzt jedoch ein Urteil zu Gunsten aller Zirkusse gefällt.

"Wildtierverbot ist ein Eingriff in die Berufsfreiheit"

Bereits im Oktober spielte sich das Drama um die Gastspiele des Circus Krone in Ulm ab. Damals hatte die Stadt eine entsprechende Verbotsklausel in den Vermietungsrichtlinien des Messegeländes erlassen, dass die Zurschaustellung Wilder Tiere verbieten sollte. Der Circus Krone klagte jedoch gegen das Verbot und der Fall ging vor das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg.

Demnach hatte der Zirkus damals eine einstweilige Verfügung erlangt, mit welcher er die Gastspiele im April 2020 doch durchführen durfte. Nun wurde jedoch sogar das Verbot selbst vom Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung einkassiert, dass dieses ein unzulässiger Eingriff in die Berufsfreiheit des Zirkusunternehmens sei.

Die Stadt Ulm hat dieses Urteil nun akzeptiert und hofft auf eine baldige Änderung der Gesetzeslage. Für den Circus Krone bedeutet das also erstmal freie Bahn für die Gastspiele im April - zusammen mit ihren Tieren.