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Das ist im Radio 7 Land erlaubt

Was darf ich, was nicht? Die große Übersicht fürs Radio 7 Land.

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Neue Regelungen im Radio 7 Land

Die Corona-Pandemie bringt viele neue Regeln, Regeländerungen, Neuerungen und Lockerungen mit sich - oft in kürzester Zeit.

Diese Regelungen folgen oft nicht nur kurz aufeinander, sie unterscheiden sich auch von Bundesland zu Bundesland. Das kann ganz schön verwirrend sein, vor allem wenn man in Grenzregionen lebt oder täglich zwischen den Bundesländern pendelt. Wir haben alle Regeln fürs Radio 7 Land auf einen Blick.

Der komplette Überblick fürs Radio 7 Land

  • Das ist in Baden-Württemberg erlaubt

    15. Juni 2020

    • Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist.

    9. Juni 2020

    • Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder - die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen
    • Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen (bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen)
    • Veranstaltungen / Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums: Treffen von 20 Personen (bisher zehn) aus mehreren Haushalten. Sind alle miteinander verwandt, gibt es keine Beschränkung
    • Das Sozialministerium kann Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.

     

    2. Juni 2020

    • Öffnung von Sportanlagen und Sportstätten unter Auflagen (auch innerhalb geschlossener Räume, z.B. Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen)
    • Öffnung von Schwimm- und Hallenbädern, allerdings nur zur der Durchführung von Schwimmkursen. Ein Freizeit-Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.
    • Öffnung von Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätzen

     

    1. Juni 2020

    • Öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorgaben (z.B. Theater- und Kinovorstellungen)
    • Private Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu zehn Menschen - im Freien mit maximal 20 Personen.

     

    29. Mai 2020

    • Öffnung von Beherbergungsbetrieben, Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen unter Auflagen
    • Öffnung von Freizeitparks und Wiederaufnahme des Betriebs durch Anbieter von Freizeitaktivitäten - auch innerhalb geschlossener Räume unter Auflagen

     

    18. Mai 2020

    • Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai 2020 wieder öffnen - unter folgenden Auflagen: Besuch allein, mit dem eigenen Haushalt oder einem weiteren Haushalt, größere Gesellschaften (erweiterte Familie) in abgetrennten Bereichen möglich
    • Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele, für die Eintrittsgeld zu bezahlen ist, dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.
    • Campingplätze dürfen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften wieder öffnen, die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen, solange eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.
    • Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind wieder erlaubt: Pro Patient ein Besuch am Tag von maximal zwei Personen, Ausnahmen (mehr Personen) in der Sterbebegleitung
    • Kurse der überbetrieblichen Ausbildung (auch im ersten Lehrjahr), Maßnahmen der Arbeitsmarktförderung (z.B. Kurse für Arbeitssuchende zur Eignungsfeststellung), Durchführung von beruflichen Fortbildungen (z.B. Meisterkurse) - nicht betroffen sind private Anbieter (z.B. Näh- oder Kochkurse)
    • Die Personenschifffahrt wird wieder aufgenommen - es gilt die Maskenpflicht 

     

    11. Mai 2020

    • Treffen mit weiterem Haushalt im öffentlichen Raum
    • Direkte Verwandte und – neu – Geschwistern und deren Nachkommen (Kinder, Enkel) sind von der Fünf-Personen-Grenze ausgenommen.
    • Musikschulen, Jugendkunstschulen sowie Fahr- und Flugschulen dürfen eingeschränkt wieder öffnen
    • Sonnenstudios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios und Piercingstudios dürfen wieder öffnen (Hygienevorschriften werden zeitnah veröffentlicht)
    • Gesichtsnahe Dienstleistungen in Friseursalons und Kosmetikstudios (Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen) ist gestattet.
    • Spielbanken, Spielhallen und  Wettvermittlungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen – allerdings ohne gastronomischen Angebote
    • Sport: Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt und Sportboothäfen dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Freiluft-Sport mit Tieren und Luftsport kann unter Auflagen wieder stattfinden.
    • Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr zu tragen, sondern auch im Personenfernverkehr und in Flughafengebäuden.

    Hompage Land Baden-Württemberg

  • Das ist in Bayern erlaubt

    1. Juli 2020

    • Alle Kinder sollen wieder in Kitas und Schulen gehen dürfen

     

    15. Juni 2020

    • Theater-, Konzert- und Kinobesuche sind unter Auflagen möglich - 50 Personen im Innenbereich, 100 Personen im Außenbereich

     

    8. Juni 2020

    • Öffnung von Freibädern, Fitnessstudios, Tanzstudios, Kletteranlagen und Reha-Zentren

    2. Juni 2020

    • Öffnung der Gastronomie im Außenbereich bis 22 Uhr (bisher bis 20 Uhr)

    30. Mai 2020

    • Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B. Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks unter Auflagen
    • Betrieb von Reisebusunternehmen, soweit es sich nicht um explizite Gruppenreisen handelt. Es dürfen nur Individualbuchungen erfolgen. Der Betrieb erfolgt unter dem verbindlichen staatlichen Rahmenkonzepts für die Wiederaufnahme der Tätigkeit touristischer Dienstleister

     

    25. Mai 2020

    • Öffnung der Gastronomie im Innenbereich bis 22 Uhr unter Auflagen

     

    18. Mai 2020

    • Öffnung der Gastronomie im Außenbereich (z.B. Biergarten)  unter folgenden Auflagen: Öffnung bis 20 Uhr; Angehörige zweier Haushalte an einem Tisch; Maskenpflicht im Restaurant (z.B. Betreten und Verlassen) aber nicht am Tisch; Einhalten des Mindestabstands
    • Präsenzunterricht für  Grundschule: 1. Klasse; Mittelschule: 5. Klasse; Realschule: 5. und 6. Klasse; Gymnasium: 5. und 6. Klasse;

     

    11. Mai 2020

    • Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetrieben – unter Auflagen (z.B. Maskenpflicht)
    • Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten oder Flugsport)  - auch in der Halle
    • Öffnung von Zoos, botanischen Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten
    • Präsenzunterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule

     

    6. bis 9. Mai 2020

    • Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Treffen zweier Haushalte ist im privaten und öffentlichen Raum möglich, ebenso Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstands und engen Familienangehörigen
    • Ausgangsbeschränkung entfällt: Reisen ohne „triftigen Grund“ sind wieder erlaubt – ihr könnt also eure Freunde und Familie in Baden-Württemberg wieder besuchen!
    • Öffnung von Spielplätzen
    • Lockerung des Besuchsverbots in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unter strengen hygienischen Auflagen

    Homepage Freistaat Bayern

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ich wohne in Bayern, darf ich meine Familie und Freunde in Baden-Württemberg besuchen?

Ja, das ist erlaubt. Die Ausgangsbeschränkungen, die in Bayern bis zuletzt galten, sind entfallen. Somit kann man ohne "triftigen Grund" reisen und auch andere Bundesländer besuchen.

Wann darf ich endlich wieder ins Fitnessstudio?

Ab Dienstag, dem 2. Juni dürfen Fitnessstudios in Baden-Württemberg wieder öffnen, in Bayern eine Woche später, also ab dem 8. Juni. In beiden Ländern gelten Hygiene- und Abstandsregeln. Ob Dein Studio gleich am ersten Tag geöffnet hat und welche Auflagen gelten, solltest Du am besten im Vorhinein abklären.