Das ist in Baden-Württemberg erlaubt
Die Gastro darf unter Auflagen wieder öffnen, die Kontakbeschränkungen wurden gelockert
Die Gastro darf unter Auflagen wieder öffnen, die Kontakbeschränkungen wurden gelockert
Am Samstag, den 9. Mai 2020 hat die Landesregierung in Baden-Württemberg die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Covid-19 erneut geändert.
Die ersten Änderungen treten bereits am Montag (11. Mai) in Kraft. Die Lockerungen dürften die vielen Fragen nach Öffnungen von Gastronomie und touristischen Einrichtungen beantworten - auch die Kontaktbeschränkungen wurden ein wenig gelockert.
11. Mai 2020
18. Mai 2020
Geschlossen / untersagt bleiben zunächst