Baum auf Auto
Baum auf Auto
Betrug im Oberallgäu

Versicherungsbetrug in KFZ-Werkstatt aufgedeckt

Wenn das Wetter nicht mitspielt muss man eben nachhelfen. Das sagt sich ein Oberallgäuer Werkstattinhaber und wirft kurzerhand einen Baumstamm auf einen Sportwagen, um einen Sturmschaden vorzutäuschen

Fünf Jahre nach dem vermeintlichen Sturmschaden stehen nun Werkstattinhaber, sowie der 65-jährige Fahrzeughalter wegen Versicherungsbetrug vor dem Amtsgericht Kempten. Der Betrug kommt aufgrund von Hinweisen aus dem Umfeld des hauptbeschuldigten Werkstattbetreibers, ans Licht. Der Fall geht zurück ins Jahr 2018, als der Werkstattinhaber einen Sturmschaden eines Sportwagens mit Bildern bei der Versicherung meldet. Der unwetterbedingte Totalschaden wird mit einem Restwert von 9300 Euro von der Versicherung erstattet. Grund für den Schaden ist aber, wie sich jetzt zeigt, kein Sturm sondern der Werkstattinhaber selbst, der den Sportwagen auf eine Wiese gefahren und mit einem Radlader einen Baumstamm aufs Autodach geworfen haben soll. Der Fahrzeughalter sei laut eigener Aussage an der "ganzen G'schicht nicht beteiligt".  Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: gemeinschaftlicher Betrug mit dem Werkstattbetreiber.

Wusste der 65-Jährige vom Betrugsplan?

Der Fahrzeugführer verneint seine Beteiligung am Betrug. Er habe sein Auto abgegeben und sei dann nicht mehr anwesend gewesen. Die Richterin Katrin Eger verweist auf WhatsApp Nachrichten zwischen dem Fahrzeugführer und dem Werkstattinhaber, die das Gegenteil beweisen. Daraufhin stellt die Verteidigerin des Angeklagten richtig, dass er von einem geplanten Versicherungsbetrug wusste. Nach kurzer Beratung wird der Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Rechtsfolgen (auch die Strafhöhe) begrenzt.

Polizei liefert Hinwise

Nach mehreren Hausdurchsuchungen und Überprüfung der Buchhaltung, zurück bis ins Jahr 2017, liefert die Polizei nun folgende Hinweise: Der Autobesitzer stehe in sehr engem Verhältnis mit dem Werkstattbesitzer. Das konnte über Textnachrichten zwischen den Beiden festgestellt werden. So konnte auch ein weiterer Betrugsfall der Beiden aufgedeckt werden, welcher allerdings mit Blick auf den nun verhandelten, deutlich größeren Betrug eingestellt wurde.

Finanzielle Notlage von Fahrzeugführer ausgenutzt

Nach Forderung einer Strafe von 180 Tagessätzen à 40 Euro verweist die Verteidigerin des Angeklagten auf die finanzielle Notlage des Fahrzeugführers. Er sei vom Werkstattbetreiber beeinflusst worden. 

Richterin Eger verhängt daraufhin 90 Tagessätze à 30 Euro (insgesamt 2700 Euro) plus Kosten des Verfahrens, sowie die 9300 Euro für den Schaden aus dem Betrug. Der Angeklagte sei zwar vermutlich mitgezogen worden, das befreie ihn aber nicht von der Verantwortung.