Umstrittene Radarkontrolle: 211 Blitzer in 3 Stunden!
Am 31. Oktober führte die Kantonspolizei Jura an der Grenze zum Elsass eine umstrittene Radarkontrolle durch.
Am 31. Oktober führte die Kantonspolizei Jura an der Grenze zum Elsass eine umstrittene Radarkontrolle durch.
Am 31. Oktober führte die Kantonspolizei Jura an der Grenze zum Elsass eine umstrittene Radarkontrolle durch. Ziel war die Zollstation Lucelle, wo eine selten beachtete Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h gilt. Diese Regel, die auf Artikel 31 der Schweizer Verkehrszeichenverordnung basiert, ist vielen Autofahrern unbekannt. Besonders problematisch: Kurz vor der Zollstation steht noch ein Schild, das Tempo 50 erlaubt.
Innerhalb von gut drei Stunden kontrollierte die Polizei 234 Fahrzeuge, von denen 211 zu schnell fuhren. Die Konsequenzen waren empfindlich: Eine Autofahrerin erhielt beispielsweise ein Bussgeld von 250 Franken für Tempo 38. Überschreitungen ab 21 km/h können zudem zu Fahrverboten führen. Betroffen sind vor allem elsässische Grenzgänger, die die Schweizer Verkehrsregeln nicht genau kennen. Ein französischer Pendler könnte wegen eines möglichen Fahrverbots seine Arbeit in Delsberg für drei Monate nicht mehr erreichen.
Das Komitee zur Verteidigung der Grenzgänger (CDTF) reagierte empört. Präsident Jean-Luc Johaneck bezeichnete die Aktion als «Hinterhalt» und kritisierte die Sanktionen als unverhältnismäßig. Viele Betroffene werfen den Behörden vor, statt Aufklärung zu betreiben, lediglich auf Bussgelder abgezielt zu haben.
Die umstrittene Kontrolle wirft Fragen nach der Verhältnismäßigkeit und Transparenz solcher Maßnahmen auf. Während die Polizei auf die Einhaltung geltender Regeln pocht, fühlen sich viele Grenzgänger zu Unrecht bestraft.
Ganz allgemein gilt: In der Schweiz ist es eine Besonderheit, dass an Zollstationen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h gilt. Diese Regelung basiert auf Artikel 31 der Verkehrszeichenverordnung vom 5. September 1979 und ist auch dann verbindlich, wenn die Zollstation nicht besetzt ist.