Neues Ladenschlussgesetz in Bayern
Bayern hat nach fast 70 Jahren ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Es wird zwar ein paar Lockerungen geben – aber Bayern bleibt das Bundesland mit den strengsten Ladenöffnungszeiten.
Bayern hat nach fast 70 Jahren ein neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. Es wird zwar ein paar Lockerungen geben – aber Bayern bleibt das Bundesland mit den strengsten Ladenöffnungszeiten.
Das neue Ladenschlussgesetz wird am 1. August in Kraft treten. Grundsätzlich bleibt es den alten Öffnungszeiten: Läden dürfen bis spätestens 20 Uhr aufhaben.
Es wird nun jedoch ein paar Ausnahmen geben. So haben Kommunen das Recht auf bis zu acht "verkaufsoffene Nächte" pro Jahr: An diesen Tagen dürfen die Geschäfte dann bis spätestens 24 Uhr geöffnet haben. Auch haben die Händler das Recht auf vier Werktage jährlich, an denen sie nicht schon um 20 Uhr schließen müssen.
Eine weitere Ausname gilt für digitale Kleinstsupermärkte, die personallos sind und höchstens 150 qm Verkaufsfläche aufweisen: Die dürfen nun rund um die Uhr öffnen. Diese Regelung betrifft nicht nur Werk-, sondern auch Sonntage – bei letzteren soll jedoch die jeweilige Gemeinde einen zeitlichen Rahmen definieren.
Was es weiterhin geben wird, sind die höchstens vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage pro Jahr, für die es aber immer einen Anlass (z. B. einen Markt) geben muss.