Die Angeklagten waren im Mai 2020 zufällig mit ihrem Streifenwagen an zwei Kollegen vorbeigefahren, die gerade einen Autofahrer kontrollierten. Als der Fahrer plötzlich auf die Polizisten schoss, griffen die Angeklagten nicht ein, sondern entfernten sich vom Tatort und ließen ihre Kollegen im Kugelhagel zurück. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwelm noch jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung verhängt. Damit hätten die Beamtinnen zwingend ihren Job verloren gehabt. Nach dem Berufungs-Urteil bleiben die dienstrechtlichen Konsequenzen einem Disziplinarverfahren vorbehalten.
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