Gerüche: Neue Richtlinie zur Messung von Gestank
Mithilfe einer VDI-Richtlinie können eklige Gerüche nun vernünftig beurteilt werden – was dich vor gesundheitsgefährdenden Geruchsbelastungen schützen soll.
Mithilfe einer VDI-Richtlinie können eklige Gerüche nun vernünftig beurteilt werden – was dich vor gesundheitsgefährdenden Geruchsbelastungen schützen soll.
Gerüche können gesundheitsgefährdend sein. In welchen Fällen ist das aber so? Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat eine Richtlinie entwickelt, mit der eine objektive Messung der Geruchsbelastung möglich sein soll. Der Vorteil: Wenn sich beispielsweise Anwohner über Gerüche beschweren, die von einem Betrieb ausgehen, kann und muss das vernünftig geprüft werden. Mit der Richtlinie wird die Einschätzung des Geruchs rechtlich belastbar – gilt er als gesundheitsgefährdend, müssen die Behörden und die Inhaber des Betriebs aktiv werden.
Die Messung soll wie folgt ablaufen. Im ersten Schritt überprüfen Fachleute vor Ort die Geruchsbelastung, zum Beispiel mit Fahnenmessungen. Das Fachpersonal läuft dabei um den Auslöser des Geruchs und dokumentiert dessen Intensität an verschiedenen Stellen. Zusätzlich wird die Meinung der Betroffenen durch Fragebögen erfasst. Nach einer mathematischen Auswertung kommt es zur Bewertung, ob der Geruch gesundheitsgefährdend ist.
Bis zum 28. Februar 2026 gibt es noch eine Einspruchsfrist für Fachausschüsse. Dann kommt es zur Entscheidung, ob die neue Regelung so beibehalten und rechtsverbindlich wird.