Das ändert sich im November 2025
Auch im November gibt es wieder einige Neuerungen und Änderungen...
Auch im November gibt es wieder einige Neuerungen und Änderungen...
Ab dem 1. November 2025 müssen Banken und Finanzinstitute die Steueridentifikationsnummer ihrer Kundinnen und Kunden an die Finanzverwaltung übermitteln. Dadurch soll mehr Transparenz und eine bessere Nachverfolgbarkeit von Kapitalerträgen für das Finanzamt geschaffen werden.
Ab November 2025 treten neue Verbraucherschutzregeln für Dispokredite in Kraft. Banken dürfen den Kreditrahmen künftig nicht mehr ohne Vorwarnung kündigen, sondern müssen eine Frist von mindestens zwei Monaten einhalten. Zudem müssen sie klar über Zinsen und Kosten informieren, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung zu schützen.
Ab dem 18. November 2025 werden zahlreiche öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland, darunter ZDF, ZDFinfo, ZDFneo, 3sat und KIKA nicht mehr in Standardqualität (SD) ausgestrahlt. Wer also ein Fernsehgerät oder einen Receiver benutzt, der nur SD-Empfang unterstützt, benötigt nun einen HD-fähigen Fernseher oder Receiver damit der Empfang weiterhin funktioniert.
Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, hat dazu noch bis zum 30. November 2025 Zeit. Die meisten Verträge laufen kalenderjährlich und können bis Ende November mit Wirkung zum 1. Januar 2026 gekündigt werden. Ein Vergleich lohnt sich häufig, da viele Versicherer ihre Tarife im Herbst anpassen.
Am 20. November 2025 treten die neuen Bestimmungen für Raten und Kurzzeitkredite bis 200 € in Kraft. Anbieter von "Buy now, pay later"- Angebote müssen künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung unterziehen, bevor sie einem Kauf auf Rechnung oder einer Ratenzahlung zustimmen. Diese Maßnahme soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Überschuldung schützen, da solche Kredite in der Vergangenheit oft unkontrolliert benutzt wurden.
LinkedIn hat angekündigt, ab dem 3. November 2025 Nutzerdaten (private Nachrichten ausgenommen) zum Training der KI zu verwenden. Wer das nicht möchte, sollte rechtzeitig dem KI-Training in den Einstellungen der Plattform widersprechen.
Wer für das Jahr 2025 eine Lohnsteuerermäßigung beantragen möchte, muss den Antrag bis spätestens 30. November 2025 beim Finanzamt einreichen. Ab dem 1. November 2025 können zudem schon Anträge für das Steuerjahr 2026 gestellt werden.