Dezember
Dezember
Neues im Dezember

Das ändert sich im Dezember 2025

Auch im Dezember gibt es wieder einige Neuerungen und Änderungen...

Deutsche Bahn – Fahrplanwechsel

Am 14. Dezember 2025 tritt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn in Kraft. ICE‑Sprinter-Strecken werden ausgebaut, es gibt neue Verbindungen, während andere angepasst oder gestrichen werden. Pendler und Reisende sollten die neuen Verbindungen prüfen, um Zeitverlust oder verpasste Anschlüsse zu vermeiden.

Rente & Erwerbsminderungszuschlag

Die Berechnung von Erwerbsminderungsrenten wird ab Dezember 2025 angepasst. Zuschläge werden künftig direkt mit der regulären Rente ausgezahlt, was für einige zu höheren Zahlungen führt. Gleichzeitig entfällt die Möglichkeit, Rentenzahlungen per Scheck zu erhalten – alles läuft über das Bankkonto.

Krankenversicherung & Sozialabgaben

Gesetzliche Krankenkassen werden zum Jahreswechsel 2026 neue Zusatzbeiträge erheben. Für Betriebsrentner steigt der Freibetrag, wodurch etwas Entlastung entsteht. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht, das einen Wechsel der Krankenkasse möglich macht.

Online-Handel – Widerrufsbutton

Ab Dezember 2025 müssen Online-Shops einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton bereitstellen. Verbraucher können Kaufverträge dadurch einfacher und schneller widerrufen, was insbesondere bei Rücksendungen im E-Commerce Vorteile bringt.

Fernsteuerbare Fahrzeuge

Gesetzlich wird ab dem 1. Dezember 2025 die Nutzung von fernsteuerbaren Fahrzeugen erlaubt. Das betrifft z. B. Carsharing-Flotten oder fahrerlose Taxis. Für Städte und Ballungsräume in Baden-Württemberg könnte dies neue Mobilitätsoptionen eröffnen und den Verkehr langfristig verändern.

 

Energie & Verbraucher

Ab Dezember 2025 müssen Energieversorger Preiserhöhungen klar und nachvollziehbar begründen, wenn sie Strom- oder Gaspreise ändern. Kunden erhalten Informationen über Gründe und ein deutliches Sonderkündigungsrecht.
Zudem gibt es Änderungen bei der Versorgung — insbesondere bei Grund‑ oder Ersatzversorgung — um zu verhindern, dass Zahlungsverzögerungen sofort zum Versorgungsstopp führen.
Für Haushalte heißt das: Strom‑ und Gasverträge prüfen, bei Preisänderungen Anbieterwechsel oder Sonderkündigung in Betracht ziehen.

Lohnsteuerermäßigung: Frist im November beachten

Wer für das Jahr 2025 eine Lohnsteuerermäßigung beantragen möchte, muss den Antrag bis spätestens 30. November 2025 beim Finanzamt einreichen. Ab dem 1. November 2025 können zudem schon Anträge für das Steuerjahr 2026 gestellt werden.