Das ändert sich im August 2025
Auch im August gibt es wieder einige Neuerungen und Ändeurngen...
Auch im August gibt es wieder einige Neuerungen und Ändeurngen...
Die Übergangsfrist für Papierfotos endet am 31. Juli. Ab dem 1. August müssen Passbilder zwingend digital übermittelt werden – per Behördensystem oder zertifizierten Studios.
Betreiber von neuen PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten ab August rund 7,87 Cent/kWh bei Teileinspeisung (vorher 7,94 Cent) und 12,48 Cent/kWh bei Volleinspeisung (vorher 12,60 Cent).
Hersteller von WLAN- oder Bluetooth-Geräten (Smartwatches, Haushaltsgeräte etc.) müssen ab 1. August Sicherheitsstandards wie Updateschutz, verschlüsselte Datenübertragung und Schutz vor Zugriff implementieren. CE‑Kennzeichnung zeigt Konformität an.
Ab August gelten modernisierte Ausbildungspläne in fünf Handwerks-/Verwaltungsberufen (z. B. Fotograf, Kauffrau für Büromanagement, Edelsteinfasser). Die Vergütung für neue Azubis steigt auf mind. 682 € brutto monatlich (+33 € gegenüber 2024).
Rentner:innen zahlen ab August den regulären Pflegebeitrag. Die einmalige Nachzahlung im Juli für die ersten sechs Monate entfällt.
Anbieter von großen KI‑Modellen – etwa ChatGPT, Gemini oder Claude – müssen offenlegen, auf welchen Daten ihre Systeme basieren, wie sie funktionieren, KI-generierte Inhalte und Deep Fakes kennzeichnen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Mio € oder 7 % des Weltjahresumsatzes geahndet werden. Die Durchsetzung erfolgt gestaffelt: ab August 2026 für neue Systeme, ab August 2027 für Bestandssysteme.
Das EU‑Batterierichtlinie-Umsetzungsgesetz (BattDG) fordert u. a.:
Kostenlose Rücknahme von Batterien jeder Größe an Wertstoffhöfen,
Qualitätssiegel und QR-Code mit Umweltinformationen,
bald selbst austauschbare Akkus in Geräten.
Es gilt insbesondere für Händler, Elektronikhersteller und E‑Bike-Produzenten.