August
August

Das ändert sich im August 2025

Auch im August gibt es wieder einige Neuerungen und Ändeurngen...

Digitale Passbilder bei Personalausweis & Reisepass Pflicht

Die Übergangsfrist für Papierfotos endet am 31. Juli. Ab dem 1. August müssen Passbilder zwingend digital übermittelt werden – per Behördensystem oder zertifizierten Studios.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt erneut

Betreiber von neuen PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten ab August rund 7,87 Cent/kWh bei Teileinspeisung (vorher 7,94 Cent) und 12,48 Cent/kWh bei Volleinspeisung (vorher 12,60 Cent).

Neue Cyber­sicherheits­pflichten für vernetzte Geräte

Hersteller von WLAN- oder Bluetooth-Geräten (Smartwatches, Haushaltsgeräte etc.) müssen ab 1. August Sicherheitsstandards wie Updateschutz, verschlüsselte Daten­übertragung und Schutz vor Zugriff implementieren. CE‑Kennzeichnung zeigt Konformität an.

Neue Ausbildungsordnungen & höhere Ausbildungsvergütung

Ab August gelten modernisierte Ausbildungspläne in fünf Handwerks-/Verwaltungsberufen (z. B. Fotograf, Kauffrau für Büromanagement, Edelsteinfasser). Die Vergütung für neue Azubis steigt auf mind. 682 € brutto monatlich (+33 € gegenüber 2024).

Pflegebeitrag auf die Rente steigt auf regulär 3,6 %

Rentner:innen zahlen ab August den regulären Pflegebeitrag. Die einmalige Nachzahlung im Juli für die ersten sechs Monate entfällt.

EU-KI-Verordnung (AI Act): Transparenzpflichten greifen

Anbieter von großen KI‑Modellen – etwa ChatGPT, Gemini oder Claude – müssen offenlegen, auf welchen Daten ihre Systeme basieren, wie sie funktionieren, KI-generierte Inhalte und Deep Fakes kennzeichnen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Mio € oder 7 % des Weltjahresumsatzes geahndet werden. Die Durchsetzung erfolgt gestaffelt: ab August 2026 für neue Systeme, ab August 2027 für Bestandssysteme.

Neues Batterie- bzw. Akkurecht tritt wirksam in Kraft

Das EU‑Batterierichtlinie-Umsetzungsgesetz (BattDG) fordert u. a.:

  • Kostenlose Rücknahme von Batterien jeder Größe an Wertstoffhöfen,

  • Qualitätssiegel und QR-Code mit Umweltinformationen,

  • bald selbst austauschbare Akkus in Geräten.
    Es gilt insbesondere für Händler, Elektronikhersteller und E‑Bike-Produzenten.