Parkplatz
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Darf ich das?

Darf ich einen öffentlichen Parkplatz reservieren?

Die Auflösung findest du hier!

In Konstanz ist ein Parkplatzstreit eskaliert: Ein Mann hat einen Parkplatz für jemand anderen blockiert, der gleich angefahren kommen wollte. Ein anderer Autofahrer hatte dafür aber keine Geduld, wollte in die Parklücke und schob den “Blockierer” einfach mit dem Auto zur Seite.

Darf man als Fußgänger einen Parkplatz für jemand anderen reservieren?

Nein, das Reservieren oder Blockieren von öffentlichen Parkplätzen ist nicht erlaubt und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Auch bei Umzügen, wie es oft gehandhabt wird, ist es nicht erlaubt einen Parkplatz für den Umzugswagen freizuhalten.  In solchen Fällen ist es aber möglich, bei der Kommune eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen. Dann kann man auch mobile Verkehrszeichen erhalten um den gewünschten Bereich abzusperren. 

Julian Häussler vom ADAC