Änderung der Promillegrenze für E-Scooter?
Aktuell fordern Fachleute und Verbände, dass die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer angehoben wird. Diskutiert wurde das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Aktuell fordern Fachleute und Verbände, dass die Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer angehoben wird. Diskutiert wurde das Thema beim Verkehrsgerichtstag in Goslar.
Bislang hatten die Fahrer der E-Roller genau die gleiche Promillegrenze wie Autofahrer. Das bedeutet: Wurde die Grenze von 0,5 Promille überschritten, dann galt es als Ordnungswidrigkeit und wurde auch dementsprechend bestraft. Beispielsweise der ADAC argumentiert, dass der E-Roller dem Fahrrad weitaus näher ist als dem Auto: Es gibt keine Helmpflicht, eine Fahrerlaubnis ist nicht notwendig und mehr als 20 km/h fährt der Scooter nicht. Somit könnte die gleiche Grenze gelten wie für Zweiräder, nämlich 1,6 Promille.
Diese Woche wurde in Goslar von Fachleuten für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht über das Thema diskutiert. Nun gibt es auch eine Empfehlung an den Gesetzgeber. Es wird empfohlen, die Grenzen wie gehabt beizubehalten, aufgrund von vergangenem Fahrverhalten unter Alkoholeinfluss und damit verbundenem Unfallgeschehen. Verleiher von Rollern sollten darauf nochmal explizit hinweisen. Außerdem würde ein Fahrverbot, anstelle der Entziehung der Fahrerlaubnis, ausreichen. Des Weiteren solle der Gesetzgeber klarer regeln, wie man mit ungeeigneten Fahrern umgeht.