Ab dem 1. August muss für jedes Kind, das älter als ein Jahr ist, ein Kita-Platz vorhanden sein. Doch wie sieht die Realität aus?
Ab August haben Eltern einen rechtlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Das heißt aber nicht, dass auch wirklich für alle Kinder ein Betreuungsplatz gefunden wird. Konkrete Zahlen über fehlende Plätze gibt es momentan nicht. Der Städtetag rechnet allerdings auch damit, dass der Rechtsanspruch nicht flächendeckend gewährleistet werden kann. Nicht zuletzt liege es an fehlenden Fachkräften und Geldern vom Bund.
Der Kita-Ausbau ist grundsätzlich Aufgabe der Länder. Die Finanzierung teilen sich aber zu je einem Drittel die Länder, der Bund und die Kommunen. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise noch 35 Millionen Euro Bundeszuschüsse, die bisher noch nicht abgerufen wurden. Um dieses Geld werden sich in naher Zukunft noch viele Kommunen bewerben. Fraglich ist jedoch, ob das Geld ausreichen wird und ob es genügend Fachkräfte zur Betreuung der Kinder geben wird.
Agnes Christner vom Städtetag geht davon aus, dass in Baden-Württemberg am 1. August 3.500 Fachkräfte, sprich Erzieher und Erzieherinnen, fehlen werden.
2013 schüttet der Bund rund 4 Milliarden Euro Zuschüsse aus. Rheinland-Pfalz bekommt davon 103 Mio. Euro zum Ausbau von Betreuungsplätzen und 87,8 Mio. Euro für die entstehenden Betriebskosten. Ab 2014 wird sich der Bund mit 37 Mio. Euro an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten beteiligen.
Der 1. August 2013 ist der Stichtag. Ab diesem Tag muss es für Kinder unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte geben. Allerdings haben Eltern nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Kita-Platz.
Wer ab 1. August diesen Jahres für sein Kind keinen Betreuungsplatz bekommt, könnte eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen, wenn das Kind zwischen dem vollendeten ersten und dritten Lebensjahr alt ist. Zwar wird dadurch kein neuer Platz geschaffen, aber die Klage kann ein Druckmittel für die Eltern sein. Dennoch bleibt dann die Frage offen, ob sich ein solcher Schritt lohnen würde. Kommunen und Träger tun sich schwer, Betreuungsplätze zu bezahlen, wenn nicht genügend Bundesmittel fließen. Der Mangel an Fachkräfte tut sein übriges.
Betreuungsgeld
Alle Informationen rund um das Betreuunugsgeld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusammengefasst.
Leistung und Förderung
Alle Möglichkeiten zur Unterstützung durch den Staat finden Sie ebenfalls beim entsprechenden Bundesministerium.
Beratungstelefon
Das bundesweite Beratungstelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist jeden Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 18.00 Uhr erreichbar: 030 201 791 30
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