Wie in jedem Jahr werden am 1. Januar einige Dinge auf den Kopf gestellt und geändert. Betroffen sind vor allem die Sozialversicherungen. Hier gibt es die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Der Beitragssatz sinkt um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent. Es bleibt also mehr Netto vom Brutto übrig. Verdient man beispielsweise 2000 Euro brutto, sind es immerhin 7 Euro mehr, die man monatlich in der Tasche hat.
Je höher das Einkommen, desto weniger haben Versicherungsnehmer etwas davon. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt in Westdeutschland von 5600 auf 5800 Euro und in Ostdeutschland von 4800 auf 4900 Euro.
Im Jahr 2013 steigt diese Grenze von 400 Euro auf 450 Euro. Die geringfügige Beschäftigung ist allerdings nicht mehr komplett sozialabgabefrei. Neben den 15 Prozent, die der Arbeitgeber pauschal in die Rentenversicherung einzahlt, werden für den Minijobber in Zukunft auch 3,9 Prozent fällig. Der Vorteil ist aber, dass sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riesterförderung haben.
Wer viel verdient, wird für die Krankenversicherung in Zukunft auch mehr bezahlen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird von 3825 Euro auf 3937,50 Euro aufgestockt. Das bedeutet aber nur eine Mehrbelastung von maximal ca. 10 Euro, bei einem Beitragssatz von 8,2 Prozent. Wer sich privat versichern will, sollte im nächsten Jahr mindestens 52.200 Euro verdienen, statt vorher 50.850 Euro.
Im Sommer wurde vom Bundestag eine Änderung beim Elterngeld beschlossen. Diese wird für Kinder gültig, die ab 2013 geboren werden. Bisher wurde das Elterngeld anhand des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate errechnet. Zukünftig wird der Nettoverdienst ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen einheitlich 21 Prozent für Sozialversicherungen abgezogen werden.
Tipp:
Wer geheiratet hat und ein Kind erwartet, sollte rechtzeitig die Lohnsteuerklasse wechseln, um mehr Elterngeld zu bekommen. Es zählt dabei die Steuerklasse, die zwölf Monate vor der Geburt des Kindes überwiegt. Die Steuerklasse III bringt also mehr Elterngeld, wenn diese beispielsweise kurz nach dem Beginn der Schwangerschaft schon auf der Lohnsteuerkarte steht.
Für viele Patienten waren die 10 Euro, die in jedem Quartal fällig wurden, ein Groll. Die Praxisgebühr entfällt aber ab Januar 2013.
Ab Januar gilt eine neue Regelung für den Rundfunkbeitrag. Pauschal muss dann ein Beitrag pro Wohnung gezahlt werden. Dabei ist es egal, wie viele Personen darin leben und wie viele Geräte sich in der Wohnung befinden. Auch Autoradios sind mit diesem Beitrag gedeckt. 17,98 Euro werden dann monatlich fällig.
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