Jetzt werden noch mal schnell die letzten Reperaturen vor dem Winter gemacht. Egal ob Heizung, Waschmaschine oder die Elektrik. Damit man keinen Stress mit dem Handwerker bekommt, gibt es jetzt eine neue Broschüre der Verbraucherzentralen.
Vor allem wenn es langsam in Richtung Winter geht, fallen einige Reparaturen an. Besonders anfällig ist die Heizungsanlage. Wenn es draußen kälter wird und man die Heizung wieder anschaltet, kann es durchaus mal zu Problemen kommen.
Auch bei Dächern und Fenstern sollte man kontrollieren, ob es Lecks gibt, durch die Feuchtigkeit kriechen kann. Im Winter wirkt sich das negativ auf die Wärmedämmung aus und kann bei hoher Luftfeuchtigkeit schnell zu Schimmel führen.
Es hilft, bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer anzurufen und nach einem geeigneten Betrieb in der Nähe zu fragen. Auch die Website der Handwerkskammer kann da weiterhelfen. Hier findet man in der Regel einen seriösen und zuverlässigen Handwerksbetrieb, wobei schwarze Schafe generell nicht auszuschließen sind. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit geringer, an diese zu geraten, als über die Gelben Seiten, etc.
Man sollte sich einen Kostenvoranschlag machen lassen und einen Fixpreis festlegen. Ohne den können am Ende Mond-Rechnugen rauskommen. So ein Voranschlag hat mehrere Vorteile: Man kann ihn mit anderen Handwerkern vergleichen und das gibt Planungssicherheit, denn der Preis wurde ja vorher besprochen.
Fixe Termine müssen Handwerker einhalten. Kommt er eine halbe Stunde zu spät, muss er ein weiteres mal anrücken. Einen Besuchszeitraum zwischen 9 und 16 Uhr muss man auch nicht akzeptieren.
Man kann mögliche Mängel ruhig fotografisch dokumentieren. Zusätzliche Arbeiten, die nicht vereinbart waren, muss man auch nicht zahlen. In diesem Fall verweigert man dann einfach die Abnahme. Einen Teil vom Rechnungsbetrag sollte man einbehalten, bis der Mangel behoben ist.
Und wenn alles nicht hilft - nicht gleich einen Anwalt einschalten. Es gibt bei den Handwerkskammern Schiedsstellen. Da bekommen Betroffene Hilfe und es kostet nichts.
Die Kosten für Handwerker können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie im Auftrag einer Privatperson unterwegs sind. Wird der Handwerker außerhalb des Hauses und des Gartenzauns tätig, kann man ebenfalls den Fiskus beteiligen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat das nun klargestellt.
Schreiben Sie den ersten Kommentar!