Der ärztliche Direktor soll dem Chirurgen erlaubt haben zu operieren, obwohl er wusste, dass der Chirurg im fraglichen Zeitraum
nicht die Erlaubnis dafür besaß. Das wertet die Staatsanwaltschaft Kempten als vorsätzliche Körperverletzung. Sie geht von acht Fällen aus.
Die Operationen hatten Anfang 2009 stattgefunden. Die Geldstrafen bewegen sich jeweils im Bereich von mindestens 200.000 Euro. Nähere Angaben machte die Staatsanwaltschaft nicht.
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