Bei Straftaten von Soldaten ist künftig nur noch eine Stelle zuständig
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der Zentralisierung zugestimmt. Das bayerische Justizministerium rechnet damit, dass das Gesetz am 1. Februar oder März in Kraft tritt. Bislang sind in der Regel Gerichte und Staatsanwaltschaften an dem Ort zuständig, an dem der Soldat stationiert ist oder seinen Wohnsitz hat.
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