Drei Männer müssen wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
Nach mehreren Gutachten kam die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis,
dass beim Aufbau, bei der Abnahme und der regelmäßigen Kontrolle des
Spielplatzes gravierende Fehler gemacht wurden. Die Angeklagten waren
für die Errichtung, Abnahme und Kontrolle des Spielgerätes zuständig.
2011 hatte das Amtsgericht Lindau auf Antrag der
Staatsanwaltschaft gegen drei Männer Strafbefehle erlassen. Dagegen
legten alle drei Einspruch ein, so dass es nun zu der
Hauptverhandlung kommt. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt.
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