Dem Verkäufer droht eine Geldstrafe. Außerdem muss er damit rechnen,
dass die Anwälte des Originalherstellers unter anderem Schadenersatz fordern.
Die gefälschten Uhren waren einem Zollbeamten aufgefallen,
der in Zivil die Oberschwabenschau besuchte.
Kleine Anekdote am Rande: Als die Zollbeamten gerade dabei waren
die gefälschten Armbanduhren einzupacken, kam eine Kundin mit zwei kaputten Uhren an den Stand.
Die hatte sie erst am Tag davor gekauft und wollte sie jetzt umtauschen.
Ihr Geld hat die Frau übrigens wieder zurück bekommen.
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